Anwältinnenbüro

& Notarin

Melisa Ergül-Puopolo und Agnes Schmidt

Mainzer Straße 8
64521 Groß-Gerau
Telefon: +49 (0) 6152-957099
Fax: +49 (0) 6152-957096
E-Mail: info@anwaeltinnenbuero.com

Agnes Schmidt Melisa Ergül-Puopolo

Wir sind die starken Partner

für Ihr gutes Recht! Seit 2006.

Beratung in allen Konflikt- und Lebenslagen.
Umfassend und zielführend.

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten mit immer größter Sorgfalt und überdurchschnittlichem Einsatz umfassend zu beraten und eine individuelle Bearbeitung seines Problemfalles anzubieten.

Die erfolgreiche Verwirklichung Ihrer Vorhaben
ist unsere Aufgabe.

Das Recht muss dem Schwachen nützen, der Starke käme auch so weiter.

Kurt Tucholsky

Die Tätigkeits-Schwerpunkte

der Rechtsanwältinnen

  • Scheidungs- und Verbundverfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • Eheverträge
  • Zugewinn
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Nichteheliche und Eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Hausratsverfahren
  • Vorläufiger Rechtsschutz
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (Wohnungszuweisung, Kontakt- und Näherungsverbot, Stalking)
  • Internationales Familienrecht
  • Testamente und Erbverträge
  • Erb-, Zuwendungs- und Pflichtteilsverzicht
  • erbrechtliche Besonderheiten bei der Zwangsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz
  • Stiftungen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Unternehmensnachfolge und landwirtschaftliches Sondernachfolgerecht
  • Leistungsansprüche auf Arbeitslosengeld I und II
  • Ansprüche auf einmalige und dauerhafte Sozialhilfeleistungen
  • Ansprüche gegenüber Berufsgenossenschaften auf Verletztengeld, Verletztenrente und aufgrund Berufskrankheit
  • Rentenansprüche gegenüber Rentenversicherungsträgern
  • Ansprüche aus der Pflegeversicherung
  • Krankenversicherungsrecht
  • Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) durch das Amt für Versorgung und Soziales
  • Vertretung bei ärztlichen Behandlungs- oder Beratungsfehlern
  • Prüfungsverfahren vor der Gutachter- und Schlichterstelle der Landesärztekammer
  • Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Patienten
  • Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung von Arzt oder Krankenhaus
  • Abmahnungen
  • Betriebsübergänge
  • Änderung der Arbeitsbedingungen z.B. durch Änderungskündigungen oder Versetzungen
  • fristgerechte und fristlose Kündigungen (verhaltens,- personen- oder betriebsbedingt)
  • Kündigungsschutz aus besonderen Gründen wie z. B.
  • Mutterschutz/Elternzeit, bei schwerbehinderten Menschen, Datenschutzbeauftragten, bei Gemeindevertretern oder Stadtverordneten in Hessen
  • Lohnfortzahlungsklagen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Zeugnisse
  •  
  • Vertretung von Mandanten, die als Nebenkläger oder als Zeuge vor Gericht auftreten
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensregulierung in Verkehrsunfallsachen (wird der Unfall durch den Unfallgegner schuldhaft verursacht, so hat die Haftpflichtversicherung auch die Kosten der Beauftragung Ihres Anwaltes zu tragen)
  • Kündigungen des Mietvertrags
  • Räumungsklagen
  • Streitigkeiten bei Renovierungen und Schönheitsreparaturen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen Ihres Vermieters
Notarin Agnes Schmidt

Ihre Notarin

in Groß-Gerau

Als Notarin biete ich Ihnen Beratung, Vertragsgestaltung und die weitere notwendige Mitwirkung an, um Ihre rechtlichen Anliegen durchzusetzen.

Seien es ehevertragliche Gestaltungen, Testamentserrichtung, Immobilienvertrag, Gründung oder Vorsorgethemen – notarielle Tätigkeit ist in vielen Fällen durch den Gesetzgeber vorgesehen, auch um die Beteiligten über rechtliche Folgen aufzuklären und zu schützen.

Gerne berate ich Sie unabhängig und neutral. Ihre vertragliche Lösung und jede weitere rechtliche Gestaltung soll Sie auch langfristig und nachhaltig zufrieden stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ermitteln wir gemeinsam Ihre Interessen, so kann ich Ihnen eine nachvollziehbare und klare vertragliche oder andere Gestaltungsmöglichkeit anbieten.

Dabei steht eine umfassende und schnellstmögliche Klärung Ihrer Anliegen ebenso im Vordergrund wie eine dauerhafte Zufriedenheit mit der gefundenen Regelung.

Bis bald in meinem Notarbüro!

Beispiele für notarielle Tätigkeit:

Die Notarin berät über alle Fragen, die mit Betreuungsverfügungen zusammenhängen. Sie klärt im Gespräch mit dem Betroffenen, wo Regelungsbedarf besteht und unterstützt bei der Formulierung. Die Notargebühren für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung sind dabei vergleichsweise gering.

Viele Ehepaare beschäftigen sich erst anlässlich einer Trennung mit den gesetzlichen Grundlagen der Ehe.

Die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen individuelle persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse nur in geringem Maße. Diese können jedoch durch einen notariell zu beurkundenden Ehevertrag der persönlichen Lebenssituation der Ehegatten angepasst werden.

Der notariell zu beurkundende Ehevertrag bietet die Möglichkeit, zu einem Zeitpunkt, in dem man sich gut versteht, sachlich eine Vereinbarung zu treffen, die im Falle der Trennung eine faire und für beide Ehegatten angemessene Regelung darstellt.

Welches Rechtsstatut ist anwendbar, welche Ehewirkungen treten ein, welches Recht gilt im Falle einer Trennung bzw. Ehescheidung?

Eheleute sollten in Fällen mit Auslandsberührung rechtzeitig fachkundigen Rat einholen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn zunächst nur eine partnerschaftliche Beziehung auf Dauer angestrebt wird.

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann entweder beim Nachlassgericht selbst oder bei einer Notarin/einem Notar gestellt werden.

Zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse, die ein gesetzliches Erbrecht begründen, sind sämtliche erforderlichen Personenstandsurkunden (z. B. Heirats-, Abstammungsurkunde, Stammbuch) dem Nachlassgericht vorzulegen.

Sind Personen, die als Erben oder Miterben in Betracht gekommen wären, weggefallen, ist dies durch Urkunden (z. B. Sterbeurkunde, Erbverzichtsvertrag) nachzuweisen.

Ein handschriftliches Testament, das noch nicht eröffnet ist, muss im Original vorgelegt werden. Die Verteilung des Nachlasses ist grundsätzlich Sache der Erben. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Vorhandensein von Grundbesitz, bedarf die Auseinandersetzung der notariellen Beurkundung. Entsprechendes gilt für die Erfüllung von Grundstücksvermächtnissen.

Sie sind nicht verheiratet, leben aber mit einer Lebensgefährtin/einem Lebensgefährten zusammen?

Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaften sollten zur Absicherung ihrer Vermögensrechte fachkundigen juristischen Rat einholen.

Die Notarin kann klären, ob überhaupt eine vertragliche Regelung aufgrund der konkreten Situation erforderlich ist, wie diese gegebenenfalls sachgerecht formuliert werden sollte und ob eine notarielle Beurkundung des Vertrages notwendig ist.

Haben Sie bereits eine Pateientenverfügung errichtet?

Diese sollte klar und eindeutige Regelungen enthalten. Dabei ist erforderlich, genau festzulegen, für welche Situation eine Patientenverfügung gelten soll.

Auch ist möglichst genau vorzugeben, welche Behandlungsformen gewünscht sind und welche nicht. Aus der Patientenverfügung sollte bereits eindeutig hervorgehen, dass sich der Betroffene über die medizinische Situation und rechtliche Bedeutung einer Patientenverfügung umfassend informiert hat.

Wer den Rat einer Notarin/eines Notars  in Anspruch nimmt kann sicher gehen, dass eine auf den Einzelfall zugeschnittene Formulierung den hohen Anforderungen gerecht wird.

Sofern nach einer Trennung zwischen den getrennt lebenden Ehegatten Einvernehmen über die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen erzielt werden, stellt eine solche Vereinbarung oftmals eine kostengünstigere und schnellere Ehescheidung sicher, da zumeist unnötiger Streit im Ehescheidungsverfahren vermieden und spätere Unterhaltsstreitigkeiten ausgeschlossen werden können. 

Es gibt unzählige Möglichkeiten, zu Lebzeiten Grundbesitz zu übertragen.

Die sind so vielgestaltig, dass es sinnvoll ist, eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die jeweils optimale Gestaltung zu finden.

Sofern Sie den Wunsch haben, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, wenden Sie sich gerne an die Notarin. Sie hilft Ihnen, die für Ihren individuellen Fall optimale Lösung zu finden und Ihre Interessen zielgerecht umzusetzen.

Sofern Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, ist die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags notwendig. Z.B. bei vermögenden Ehepaaren oder in sog. Patchworkfamilien ist eine individuelle Regelung sinnvoll, weil die gesetzliche Erbfolge hier häufig nicht den Wünschen der Beteiligten entspricht.

Nehmen Sie die Beratung einer Notarin/eines Notars in Anspruch und lassen Sie ggf. Ihr Testament notariell beurkunden, dies ist vermutlich der sicherste Weg, um den Willen der Erblasserin/des Erblassers eindeutig und umsetzbar niederzulegen.

Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht errichtet?

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht soll sichergestellt werden, dass Ihre Angehörigen im Notfall schnell und unproblematisch für Sie handeln können.

Die notarielle Beurkundung umfasst eine umfassende Beratung und eine korrekte, auf den Einzelfall zugeschnittene Formulierung.

Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht bietet damit die Gewähr für eine Regelung, die allerorts akzeptiert wird.

Die Notarin hilft Ihnen, im Rahmen eines zu errichtenden Bauträgervertrags, den richtigen und vor allem den sicheren Weg zum eigenen Haus zu finden, der Sie, Ihr Geld und Ihre Nerven schont.

Die notarielle Beurkundung sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch des Werkvertrages / Fertighauskaufvertrages bildet den Weg für Sie als Käufer, mit dem Sie Gefahren ausschließen und eine unabhängige und sachkundige Beratung bezüglich beider Verträge erhalten.

Jeder Unternehmensgründerin/jedem Unternehmensgründer ist zu empfehlen, sich rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen.

Die Notarin hilft Ihnen nicht nur bei der Analyse Ihrer Ausgangssituation, sondern gestaltet auch die erforderlichen Gesellschaftsverträge, stimmt diese optimal auf die konkreten Verhältnisse ab und beurkundet die Erklärungen, wenn dies notwendig oder von den Beteiligten gewünscht wird.

Sie sorgt für die Eintragung in das Handelsregister, holt hierfür etwa erforderliche Genehmigungen ein und nimmt die im Regelfall notwendige Abstimmung mit der örtlichen IHK vor.

Schließlich trägt Ihre Notarin auch für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflichten Sorge.

Wenn Sie also eine Ratgeberin/einen Ratgeber suchen, die Ihre Unternehmensgründung von der ersten bis zur letzten Sekunde begleitet und Ihnen auch auf dem weiteren Weg Ihres Unternehmens mit Rat und Tat zur Seite steht, dann sollte eine Notarin/ein Notar Ihre erste Wahl sein.

Häufig machen Kreditgeber die Auszahlung des Darlehens von der Eintragung des Grundpfandrechtes im Grundbuch abhängig.

Die Notarin berät bei der Beurkundung der Grundschuldbestellung über die rechtlichen Risiken und vollzieht die Urkunde entsprechend den Wünschen der Beteiligten.

Die gesamte Abwicklung des Grundstückskaufvertrags -vom Entwurf bis zum Vollzug- wird von Ihrer Notarin organisiert und überwacht. Mit der Nachricht über die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist für Sie die Angelegenheit vollständig erledigt. Von der auf Ihre individuellen Vorstellungen abgestimmten Vorbereitung über die Beurkundung bis zur Abwicklung ist Ihr Immobiliengeschäft bei Ihrer Notarin in guten Händen.

Internationaler Rechtsverkehr

Von der Beratung über die richtige Gesellschaftsform, über die Fertigung von Entwürfen der Gesellschaftsverträge bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist die Notarin die richtige Ansprechpartnerin und unterstützt Sie bei einem guten Start in das Unternehmer.

Auch später steht sie Ihnen und Ihrem Unternehmen stets zur Seite.

Es ist sinnvoll für die Gründung einer Personengesellschaft juristischen Rat einzuholen, um die Tragweite der Gründung und die rechtlichen Folgen zu klären.

Die Notarin steht Ihnen als Beraterin zur Seite,  erläutert Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Personengesellschaften und berät, welche für Ihr Vorhaben die Richtige ist.

Die Notarin kann Gesellschaftsverträge entwerfen, die Ihre Vorstellungen umsetzen und Streit vermeiden. 

Melisa Ergül-Puopolo

Rechtsanwältin / Avukat

ist zugelassen seit 2006.

Aufgrund meiner muttersprachlichen Türkischkenntnisse biete ich jede Rechtsberatung auch in türkischer Sprache an.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, im Sozialrecht, im Arzthaftungsrecht sowie im Miet- und Verkehrsrecht. 

Notarin Agnes Schmidt

Agnes Schmidt

Notarin / Rechtsanwältin / Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht

ist zugelassen seit 2006.

Seit November 2010 bin ich Fachanwältin für Familienrecht, meine weiteren Schwerpunkte sind Erbrecht, Sozialrecht, allgemeines Zivilrecht.

Seit September 2019 bin ich Notarin in Groß-Gerau.

Durch eine zusätzliche Ausbildung als Mediatorin stehe ich Ihnen auch als außergerichtliche Vermittlerin zur Verfügung. 

Der Weg zu Ihrem guten Recht:

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Mainzer Straße 8, 64521 Groß-Gerau

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